Allgemeine Geschäftsbedingungen der Steka-Werke Technische Keramik GmbH & Co KG vom 30.07.2015
AGB zum Download
1. Geltungsbereich
1.1 Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") sind Grundlage aller Angebote, Aufträge, Lieferungen und Leistungen der Steka-Werke Technische Keramik GmbH & CoKG ("STEKA").
1.2 Diese AGB gelten auch bei und nach Bestellungen im Fernabsatz über das Internet. Mit Bestellung einer Ware anerkennt der Käufer diese AGB.
1.3 Andere Geschäftsbedingungen werden nur insoweit anerkannt, als sie mit diesen AGB übereinstimmen oder im Einzelfall ausdrücklich schriftlich zur Grundlage des jeweiligen Vertrages oder der Leistung erklärt werden.
1.4 Das Angebot des Webshops richtet sich ausschließlich an Unternehmer iSd § 1 UGB.
2. Begriffsbestimmungen
2.1 Alle natürlichen oder juristischen Personen, welche mit STEKA eine aufrechte Vertragsbeziehung führen und natürliche oder juristische Personen, welche mit STEKA über den Webshop oder einem sonstigen Weg eine solche Beziehung anbahnen, gelten als Käufer im Sinne dieses Vertragswerkes.
2.2 Unter Webshop ist das von STEKA auf deren Website (https://www.steka.at) betriebene automatisierte System zum Vertragsschluss mit Käufern zu verstehen.
2.3 Die Bestellung über den Webshop bezeichnet das vom Käufer verbindlich abgegebene Angebot zum Abschluss eines Vertrages über die in der Bestellung angeführten Waren in der angeführten Menge und Güte.
2.4 Die Bestellbestätigung bezeichnet die auf automatisiertem Wege abgefertigte Bestätigung des Einlangens der Bestellung und lässt keinen Aufschluss über die tatsächliche Bearbeitung oder Kenntnisnahme der Bestellung seitens STEKA zu.
2.5 Unter Versanddienstleistungsunternehmen ist jedes Unternehmen zu verstehen, durch welches STEKA die vom Käufer bestellten Waren an die von ihm angegebene Adresse verschickt.
3. Vertragsschluss
3.1 Die Angebote von STEKA - auch im Webshop - sind stets freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes von STEKA angegeben wurde. Abweichende Vereinbarungen bei Vertragsschluss über den Webshop sind unzulässig. Sollte ausdrücklich Verbindlichkeit des Angebots von STEKA zugesagt worden sein, erlischt das Angebot seitens STEKA automatisch nach 30 Tagen, sofern keine Annahme erfolgt. STEKA ist vor Annahme des Angebots jederzeit dazu berechtigt, das Angebot zurückzuziehen.
3.2 Angebote samt Beilagen, Muster, Maßbilder und Beschreibungen stehen im Eigentum von STEKA und dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung weder vervielfältigt, noch Dritten ohne Zustimmung zugänglich gemacht oder weitergegeben werden. Angebote samt Beilagen können jederzeit zurückgefordert werden.
3.3 STEKA ist berechtigt, Bestellungen auch nur zum Teil anzunehmen. Jede Teillieferung gilt als gesonderter Verkauf der gelieferten Teilmenge.
3.4 Die im Webshop aufgelisteten Waren sind als Aufforderung an den Käufer zu verstehen, seinerseits eine Bestellung über die ausgewählten Waren zu dem im Webshop genannten Preis abzugeben. Über den Eingang der Bestellung des Käufers wird eine automatische Bestellbestätigung versandt.
3.5 Die Bestellbestätigung ist nicht als Annahme des Vertrages über die von der Bestellung umfassten Waren anzusehen.
3.6 Die ausdrückliche Annahme des Vertrags erfolgt seitens STEKA durch Brief, E-Mail oder Fax. Eine Annahme kann im tatsächlichen Versenden der Waren an die vom Käufer angegebene Adresse erfolgen oder in einer Bestätigung über den Versand der Ware. Der Vertrag gilt in diesem Fall mit der Übergabe an das Versanddienstleistungsunternehmen als angenommen, außer die Vertragsannahme wird vorher ausdrücklich erklärt.
3.7 Eine Bestellung im Webshop ist nur möglich, wenn alle Pflichtfelder (mit einem Stern markierte Felder) in dem von STEKA auf der Website bereitgestellten Formular zur Bestellung ausgefüllt sind.
3.8 Vor Abgabe der Bestellung erhält der Käufer eine automatische Zusammenstellung des Inhalts der Bestellung samt Preisen, die er noch korrigieren oder bestätigen kann.
3.9 Willenserklärungen und sonstige Mitteilungen gehen STEKA nur während der normalen Geschäftszeiten zu (Montag bis Donnerstag von 07:00 bis 16:00 Uhr, Freitag von 07:00 bis 12:00 Uhr, außer an gesetzlichen Feiertagen in Österreich). Außerhalb dieser Zeiten auf dem Server einlangende Nachrichten, wie etwa E-Mails oder Bestellungen über den Webshop, gelten erst am nächsten Arbeitstag als zugegangen.
3.10 Dem Käufer ist bekannt, dass das Internet kein sicheres Kommunikationsmedium ist und dass Daten, die über das Internet versandt werden, einerseits bekannt werden können und andererseits von Dritten verändert werden können.
3.11 STEKA übernimmt die angemessenen und üblichen Sicherheitsvorkehrungen, dass die Daten des Käufers gesichert verarbeitet werden, etwa durch Verschlüsselung der Kommunikation über den Webshop, der Käufer trägt jedoch das Risiko, dass Daten nicht oder nicht in der von ihm übermittelten Form bei STEKA ankommen. STEKA darf darauf vertrauen, dass die Daten in der Form, in der sie erhalten wurden, vom Käufer übermittelt wurden.
4. Preise
4.1 Die Preise, welche unter anderem im Webshop für Waren angegeben sind, sind in Euro und verstehen sich netto (ohne Umsatzsteuer), ohne Skonto oder sonstigen Nachlass und gelten ab Werk (Incoterms: ex works) inklusive Standardverpackung, exklusive Fracht und Versicherung. Zuzüglich ist die Umsatzsteuer in der jeweils gültigen gesetzlichen Höhe zu entrichten. Eine Gewährung von Skonti bedarf der ausdrücklichen Vereinbarung.
4.2 Für Webshop-Bestellungen wird zusätzlich eine Versandpauschale ("Lieferkosten") berechnet, deren konkrete Höhe von der bestellten Ware sowie vom Lieferort abhängt. Eine Aufstellung der Lieferkosten kann unter https://www.steka.at/lieferkosten abgerufen werden.
4.3 Die Preise gelten ausschließlich für die nachgefragten Leistungen. Für zusätzlich erforderliche Arbeiten, Leistungen oder Sonderverpackungen steht STEKA ein angemessenes Entgelt für den tatsächlich erforderlichen Mehraufwand zu.
4.4 STEKA behält sich während der Ausführung der Bestellung das Recht vor, die Preise für Waren und Dienstleistungen anzupassen, wenn Kosten dadurch ansteigen, dass STEKA neue Richtlinien, Vorgaben oder Spezifikationen des Käufers erhält, STEKA neue Gesetze, Verordnungen oder sonstige Auflagen einhalten muss oder erhebliche Änderungen der Kosten für Materialien, Löhne oder Produktion eintreten, insbesondere durch die Erhöhung oder Einführung von Steuern. Solche Preisanpassungen gelten nach 30 Tagen ab Anzeige durch STEKA vom Käufer als genehmigt. Bei Widerspruch durch den Käufer ist STEKA ermächtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
5. Zahlungsbedingungen
5.1 Rechnungen sind, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, von Käufern oder anderen Rechnungsempfängern innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug auf die in der Rechnung genannte Zahlungsweise zu begleichen.
5.2 Sofern Rechnungen mittels Kreditkarte zu begleichen sind, ist eine der im Webshop angebotenen Kreditkarten zu verwenden.
5.3 Auf der Kreditkarte wird mit Absenden der Bestellung ein Betrag in Höhe der Bestellung reserviert ("Autorisierung"). Zu einer Belastung der Kreditkarte kommt es erst mit Absenden der Ware an den Käufer. Die Daten der Kreditkarte werden nicht gespeichert.
5.4 Für Schäden, die dadurch entstehen, dass der Zahlungsvorgang von der beauftragten Kreditkartengesellschaft nicht autorisiert wurde, wird von STEKA keine Haftung übernommen.
5.5 Bei verspäteter Zahlung oder Leistung fallen Verzugszinsen in Höhe von 9,2 % p.a. über dem Basiszinssatz, abzurufen unter der Internetadresse der Österreichischen Nationalbank (derzeit http://www.oenb.at/Service/Zins--und-Wechselkurse/Anknuepfungszinssaetze.html ) an, auch für den Fall des vom Käufer unverschuldeten Verzuges.
5.6 Bei Verzug des Käufers mit der Zahlung oder seinen sonstigen Leistungen ist STEKA - unbeschadet sonstiger Rechte - berechtigt, Lieferungen bis zur Erbringung der vereinbarten Gegenleistung unter Wahrung der noch offenen Lieferfrist zurückzubehalten oder nach Verstreichen einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. In diesem Fall hat der Käufer allenfalls bereits gelieferte Ware unverzüglich auf eigene Kosten an STEKA zurückzustellen. Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen für Entwertung, Abnützung, Entschädigung für eigene Lieferkosten und anderes mehr bleibt STEKA vorbehalten.
5.7 Der Käufer verpflichtet sich, bei Verletzung seiner vertraglichen Verpflichtungen alle zur zweckentsprechenden Verfolgung der Ansprüche von STEKA notwendigen Kosten zu ersetzen, jedenfalls jedoch einen Pauschalbetrag von EUR 40,00 gem. § 458 UGB. Darüber hinaus sind die Kosten von Inkassobüros bis zu den in der jeweils geltenden Verordnung für Höchstgebühren im Inkassowesen vorgesehenen Höchstgebühren und die Kosten von Rechtsanwälten nach dem Rechtsanwaltstarif zu ersetzen.
5.8 Der Käufer ist nicht berechtigt, mit Forderungen gegen Ansprüche von STEKA aufzurechnen, außer die Forderungen werden ausdrücklich anerkannt oder durch ein österreichisches Gericht rechtskräftig festgestellt.
6. Lieferung
6.1 Die Angabe von Lieferterminen ist immer unverbindlich. Die Nichteinhaltung der Liefertermine berechtigt den Käufer jedenfalls erst dann zur Geltendmachung des Rücktrittsrechts, wenn STEKA trotz schriftlicher Setzung einer mindestens zweiwöchigen Nachfrist die Übergabe der Ware an das Versanddienstleistungsunternehmen nicht durchführt.
6.2 Sofern nichts anderes vereinbart wurde, beginnt die Lieferfrist mit Abschluss des Vertrages gemäß Punkt 3 und endet mit der Übergabe an das Versanddienstleistungsunternehmen.
6.3 Die Lieferfrist wird durch alle vom Parteiwillen unabhängigen Umstände wie höhere Gewalt, unvorhersehbare Betriebsstörungen, behördliche Eingriffe, Transport- und Verzollungsverzug, Transportschäden, Arbeitskonflikte, Rohstoffmangel, Energieausfall etc. um die Dauer der jeweiligen Hinderung verlängert. Wird die Lieferung durch diese Umstände nicht mehr zumutbar, ist STEKA berechtigt, die Lieferung zu verweigern. Ein Schadenersatzanspruch des Käufers bei Lieferverzögerungen ist ausgeschlossen, insbesondere wenn STEKA die Umstände für Lieferverzögerungen nicht zu vertreten hat.
6.4 Hält der Käufer seine Verpflichtungen nicht ein, tritt eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist ein und STEKA ist berechtigt, unter schriftlicher Nachfristsetzung von 14 Tagen vom Vertrag zurückzutreten und Ersatz des entstandenen Schadens zu verlangen.
6.5 Soweit Teillieferungen möglich sind, sind sie auch rechtlich zulässig. Jede Teillieferung gilt als eigenes Geschäft und kann von STEKA gesondert in Rechnung gestellt werden. Bei Verzögerung von Teillieferungen kann der Käufer keine Rechte wegen der übrigen Teilmengen geltend machen.
6.6 Lieferungen erfolgen ab Werk inklusive Standardverpackung. Jede Gefahr geht mit Verlassen der Waren auf den Käufer über, spätestens mit der Übergabe an das Versanddienstleistungsunternehmen.
6.7 Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung oder die Annahme aus Gründen, die von STEKA nicht zu vertreten sind, geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Käufer über.
6.8 Ab Werk (ex works) gelieferte Waren muss der Käufer unverzüglich, spätestens jedoch nach Ablauf einer angemessenen Frist abrufen. Erfolgt kein Abruf, ist STEKA berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers nach eigenem Ermessen zu lagern und als ab Werk geliefert zu berechnen.
6.9 Versandweg, Art und Mittel der Versendung sind, sofern nicht anders vereinbart, STEKA zu überlassen, dies ohne Gewährleistung für den schnellsten, sichersten und billigsten Transport.
6.10 Versicherungen gegen Transportschäden erfolgen nur aufgrund ausdrücklicher Vereinbarung und auf Kosten des Käufers.
6.11 STEKA behält sich das Recht vor, die Bestellmenge um 10 % zu über- und unterschreiten und dem Käufer die tatsächlich gelieferte Menge in Rechnung zu stellen.
7. Rücktrittsrecht/Zurückbehaltungsrecht
7.1 Voraussetzung für die Lieferpflicht ist gute Bonität des Käufers oder vollständige Vorauszahlung der Bestellung beziehungsweise die erfolgte Autorisierung des Betrages auf der vom Käufer angegebenen Kreditkarte. Wenn STEKA nach Vertragsschluss Informationen erhält, welche auf eine Verschlechterung der Bonität des Käufers schließen lassen oder Zweifel an der Bonität des Käufers entstehen lassen, insbesondere wenn eine erhebliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse oder Zahlungseinstellung eintritt oder fällige Rechnungen trotz Mahnung nicht bezahlt werden, ist STEKA berechtigt, Vorauszahlung oder Sicherheiten zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
8. Eigentumsvorbehalt
8.1 Alle gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen im Eigentum von STEKA, auch in verarbeitetem Zustand.
8.2 Für den Fall, dass der Käufer durch Verbindung, Vermengung oder Vermischung des Eigentums von STEKA mit anderen beweglichen Sachen zu einer einheitlichen neuen Sache an dieser Allein- oder Miteigentum erwirbt, überträgt der Käufer zur Sicherung der Forderung schon jetzt dieses Eigentumsrecht an STEKA mit der gleichzeitigen Zusage, die neue Sache für STEKA unentgeltlich und ordnungsgemäß bis zur vollständigen Bezahlung zu verwahren.
8.3 Bei Weiterverkauf der STEKA gehörigen Ware oder der aus ihr hergestellten neuen Sache hat der Käufer seine Abnehmer auf das Eigentumsrecht von STEKA hinzuweisen.
9. Datenschutz
9.1 Der Käufer stimmt zu, dass die im Rahmen der Bestellung und der Bestellabwicklung bekanntgegebenen Daten für Zwecke der Buchhaltung sowie zu internen Marktforschungs- und zu Marketingzwecken erhoben, bearbeitet, gespeichert und genutzt werden.
9.2 Die Daten werden zur Erfüllung von gesetzlichen Vorschriften, zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs und zu Werbezwecken verwendet. STEKA beachtet die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen.
9.3 Der Käufer hat das Recht auf unentgeltliche Auskunft über seine gespeicherten Daten sowie gegebenenfalls auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten nach dem Datenschutzgesetz 2000.
10. Schutzrechte Dritter
10.1 Bei Bestellung von nicht katalogmäßig ausgeführten Artikeln haftet der Käufer dafür, dass die beauftragten Produkte nicht Schutzrechte oder Patente Dritter verletzen. Der Kunde hat STEKA schad- und klaglos zu halten, wenn STEKA von Dritten für die Ausführung eines Auftrages wegen Verletzung von Schutz- oder Patentrechten in Anspruch genommen
wird.
11. Toleranzen/Spezifikationen
11.1 Alle Maße ohne Toleranzvermerk gelten als Mittelmaße und unterliegen der DIN 40680 m.
11.2 Falls Waren nach vom Käufer bereitgestellten Spezifikationen gefertigt werden sollen und eine Änderung dieser Spezifikationen eintritt, steht STEKA ein angemessenes Entgelt für den Mehraufwand sowie der Ersatz der unbrauchbar gewordenen Materialen zu.
12. Gewährleistung
12.1 Für Produkte übernimmt STEKA nur nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen und nur gegenüber dem Käufer als erstem Abnehmer Gewähr. Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist ausgeschlossen.
12.2 STEKA leistet Gewähr für die Güte des Materials und für die sachgemäße Ausführung, mit der Maßgabe, dass Abweichungen in den Abmessungen bei der Herstellung unvermeidlich sind. Es bleiben deshalb Toleranzbereiche nach der DIN 40680 m vorbehalten, soweit nicht ausdrücklich anders lautende Vereinbarungen getroffen wurden.
12.3 Der Käufer hat die gelieferte Ware nach Erhalt unverzüglich auf Vollständigkeit, Richtigkeit und sonstige Mängelfreiheit zu prüfen und eventuelle Mängel unverzüglich, jedoch spätestens 14 Tage nach Erhalt der Ware, bei sonstigem Verlust aller ihm aus bei einer ordnungsgemäßen Untersuchung erkennbaren Mängel zustehenden Ansprüche, schriftlich zu rügen (§ 377 UGB). Nicht sofort erkennbare Mängel müssen binnen 14 Tagen nach Erkennbarkeit, jedenfalls innerhalb eines Jahres ab Lieferung, schriftlich gerügt werden. Bei nicht form- oder fristgerechter Rüge gilt die Ware als genehmigt. Ein Mangel in einer Teillieferung berechtigt den Käufer nicht zum Rücktritt vom Vertrag.
12.4 Die Gewährleistung gilt nur für Beanspruchungen unter den gewöhnlichen betrieblichen und klimatischen Bedingungen. Ist die Ware für besondere Bedingungen bestimmt und hat STEKA für diese Bedingungen keine Gewährleistung schriftlich zugesagt, ist eine Gewährleistung für diese besonderen Bedingungen ausgeschlossen.
12.5 Für jede Art von Lieferung verjähren Ansprüche aus Mängeln - unabhängig auf welchen Rechtsgrund sie gestützt werden (insbesondere Gewährleistung, Schadenersatz, besonderes Rückgriffsrecht) - innerhalb der Gewährleistungsfrist von einem Jahr ab Lieferung.
12.6 Der Käufer ist verpflichtet, STEKA zuerst die Möglichkeit der Verbesserung zu geben. Nur wenn Verbesserung und Austausch nicht möglich sind, kann der Käufer angemessene Preisminderung oder Wandlung begehren.
12.7 Wenn STEKA einen tatsächlichen Mangel verbessert, kann STEKA verlangen, dass der Käufer die Ware - soweit dies tunlich ist - auf Gefahr und Kosten an STEKA versendet.
13. Matrizen für käufereigene Konstruktionen
13.1 Die Kosten für Werkzeuge und Werkzeugänderungen sind zur Hälfte bei Bestellung und zur Hälfte mit Abnahme (Gutbefund) des Ausfallmusters zur Zahlung fällig. Diesbezügliche Rechnungen sind, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug zu begleichen.
13.2 Vom Käufer bezahlte Werkzeuge werden sein Eigentum, verbleiben aber zum Schutz der Konstruktion im Besitz von STEKA. Ihre Ausfolgerung kann nicht gefordert werden, auch nicht bei Mängelrügen oder wenn die Werkzeuge nicht zur Anwendung kommen. Lieferungen aus käufereigenen Werkzeugen an Dritte werden nur durchgeführt, wenn der Eigentümer damit einverstanden ist.
13.3 Werden für einen Zeitraum von fünf Jahren keine Aufträge mehr erteilt, für welche die Verwendung käufereigener Werkzeuge erforderlich ist, ist STEKA berechtigt, die Matrizen und käufereigenen Werkzeuge zu vernichten oder anderweitig zu verwenden.
14. Versicherung
14.1 Der Käufer ist zum Abschluss einer Betriebsunfallversicherung sowie einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer jeweils üblichen Pauschalversicherungssumme verpflichtet.
14.2 Das Unterlassen des Abschlusses der entsprechenden Versicherungen führt nicht zu einer Einschränkung der Pflichten des Käufers und führt insbesondere nicht zu einer Entbindung des Käufers von der Bestellung.
15. Schadenersatz
15.1 STEKA übernimmt keine Haftung für Schäden aus welchem Rechtsgrund immer, insbesondere bei Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, Verletzung der vertraglichen Verpflichtungen, Mangel, Mangelfolgeschaden oder wegen unerlaubter Handlungen, welche infolge leichter Fahrlässigkeit durch STEKA oder Personen, für die einzustehen ist, verursacht werden.
15.2 STEKA haftet nur für den positiven Schaden unter Ausschluss einer Ersatzpflicht für den entgangenen Gewinn.
15.3 Käufer haben das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit und Vorsatz zu beweisen.
15.4 Ein Verstoß gegen die Anzeigepflicht nach den Punkten 17.1 und 17.2 führt zu einem Ausschluss jeglicher Haftung seitens STEKA, zumal von STEKA vor einem Einsatz der Waren in diesen Staaten und Bereichen die Eignung der Produkte geprüft werden muss.
15.5 Unterlässt es der Käufer, die nach Punkt 14 vorgeschriebene Versicherung abzuschließen, so haftet der Käufer STEKA für alle daraus entspringenden nachteiligen Folgen und verpflichtet sich dieser den Schaden binnen 14 Tagen ab Anzeige durch STEKA zu ersetzen.
16. Sonstiges
16.1 Zustellungen und Willenserklärungen erfolgen bis zur schriftlichen Bekanntgabe einer anderen Anschrift rechtswirksam an die vom Käufer bei der Bestellung angegebene Adresse. Der Käufer ist verpflichtet, bei Vertragsabschluss die maßgeblichen abgefragten Daten vollständig und richtig anzugeben.
16.2 Bei unrichtigen, unvollständigen und unklaren Angaben durch den Käufer haftet dieser für alle daraus entstehenden Kosten und Schäden. Der Käufer ist bei sonstigem Schadenersatz verpflichtet, Änderungen des Namens, der Anschrift bzw. einen Wechsel des Wohnsitzes unverzüglich schriftlich bekannt zu geben. Im Unterlassungsfall gilt jede schriftliche Mitteilung, auch per E-Mail, die an die zuletzt bekanntgegebene Adresse des Käufers erfolgt, als zugestellt.
16.3 Eine Übertragung der Rechte aus dem Vertrag an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung durch STEKA.
16.4 Änderungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung durch im Firmenbuch eingetragene vertretungsbefugte Personen von STEKA und gelten nur für den einzelnen Geschäftsfall. Dies gilt ebenfalls für ein Abweichen vom Schriftformgebot.
16.5 Die übrigen Mitarbeiter sind nicht bevollmächtigt, Änderungen oder Nebenabreden zu diesen AGB zu vereinbaren.
16.6 Sofern Vertragstexte in mehreren Sprachen verfasst werden, ist die deutsche Fassung verbindlich.
16.7 Diese AGB in englischer Sprache sind zur Erleichterung des internationalen Geschäftsverkehres zu verstehen. Verbindlich sind die AGB ausschließlich in der deutschen Fassung, dies gilt insbesondere bei etwaigen Abweichungen der englischen Übersetzung von der deutschen Version.
17. Anwendungsausschluss für Waren und Dienstleistungen
17.1 Sollte der Käufer beabsichtigen, die von STEKA hergestellten, veräußerten oder sonst überlassenen Waren in Raumfahrt, Luftfahrt, Seilbahnwesen, Eisenbahnwesen oder im Kraftfahrzeugbereich einzusetzen oder Dritten zur verkaufen oder zu überlassen, welche ihrerseits einen Einsatz in den genannten Bereichen beabsichtigen, so ist der Käufer verpflichtet, diese Absicht vor Vertragsschluss STEKA anzuzeigen, sodass STEKA die Möglichkeit hat, den Vertragsschluss abzulehnen.
17.2 Die in Punkt 17.1 vorgesehene Anzeigepflicht trifft den Käufer ebenso, wenn der Käufer in den USA, Kanada oder Australien ansässig ist, sowie eine Veräußerung und anderweitige - auch unentgeltliche - Weitergabe oder Einfuhr von Waren von STEKA in die genannten Staaten beabsichtigt.
18. Gerichtsstand/anwendbares Recht/Salvatorische Klausel/Inkrafttreten
18.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche aus dem Vertrag erwachsenden Ansprüche ist Innsbruck.
18.2 Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen und des UN-Kaufrechtes.
18.3 Sollte eine der vorgenannten Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen und des zugrunde liegenden Vertrages davon unberührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung wird durch eine wirksame und durchführbare ersetzt, die der unwirksamen oder undurchführbaren wirtschaftlich am nächsten kommt.
18.4 Für bestehende Geschäftsbeziehungen zwischen STEKA und Käufern treten die Änderungen der AGB in der vorliegenden Fassung mit 01.01.2016 in Kraft und gelten diese für alle nach dem Zeitpunkt des Inkrafttretens abgeschlossene Verträge, auch ohne besonderen Verweis auf die Aktualisierung oder Änderung der AGB.